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Strafverfahren

Dimitrios KotiosRechtsanwalt

Rechtsanwalt Dimitrios Kotios

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StrafverfahrenDie Strafverfolgung obliegt dem Staat. Bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zur Ahndung von Straftaten ist der Staat an ein bestimmtes Verfahren gebunden, welches auch der Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte des Straftäters dient.ErmittlungsverfahrenBestehen für das Vorliegen einer Straftat tatsächliche Anhaltspunkte ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet das sog. Ermittlungsverfahren einzuleiten. Durch verschiedene Ermittlungsmaßnahmen z.B. Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen, Durchsuchungen, Sicherstellung von Beweismitteln, Beauftragung von Sachverständigen überprüft die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei und anderen Behörden, ob ein Sachverhalt einen sog. hinreichenden Tatverdacht für eine Straftat begründet.Hinweis ! Ermittlungsmaßnahmen stellen regelmäßig Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten dar, die nur unter bestimmten engen Voraussetzungen durch die Ermittlungsbehörden durchgeführt werden können. Zu Wahrung Ihres verfassungsrechtlich garantierten Rechts ist es für eine erfolgversprechende Verteidigung unbedingt ratsam einen versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.Liegt nach Auffassung der Staatsanwalt ein hinreichender Tatverdacht vor, wird sie Anklage erheben. Andernfalls besteht die Möglichkeit einer Einstellung.In dem Ermittlungsverfahren werden also die Weichen für den weiteren Verfahrensgang gelegt, insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet insbesondere auch entlastende Tatsachen zu erforschen. Aufgrund dieser Tatsache empfiehlt es sich so früh wie möglich einen versierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um bereits im Ermittlungsverfahren möglichst zu Ihren Gunsten auf das Verfahren einzuwirken. Erfahrungsgemäß stellen sich Versäumnisse und Fehler im Ermittlungsverfahren als sehr schwerwiegend dar, die sich in den späteren Verfahrensabschnitten nur schwer beheben lassen.Achtung ! Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie grundsätzlich nicht zu einer Aussage verpflichtet. Unüberlegte Äußerungen können sich schwer nachteilig auswirken! Es ist unbedingt zu empfehlen einen versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Anzumerken ist, dass Ihnen Akteneinsicht nur durch Ihren Rechtsanwalt gewährt wird. Ihr Anwalt wird nach erfolgter Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen ausarbeiten. Eine Aussage ohne Kenntnis des Akteninhalts kann Ihre Chancen erheblich beeinträchtigen.ZwischenverfahrenBejaht die Staatsanwaltschaft aufgrund eines bestimmten Sachverhaltes einen hinreichenden Tatverdacht, so erhebt sie die öffentliche Klage vor dem zuständigen Gericht und leitet damit das sog. Zwischenverfahren ein. Mit der Klageerhebung geht die Verfahrensherrschaft von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht über. In dem Zwischenverfahren überprüft das Gericht, ob tatsächlich hinreichende Verdachtsgründe vorliegen, die eine Durchführung des Hauptverfahrens rechtfertigen.Hinweis ! Dem Angeschuldigten wird im Zwischenverfahren durch das Gericht die Möglichkeit gegeben, Stellung zu dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu nehmen und weitere Beweismittel zu benennen. Auch hier ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes empfehlenswert, da sich unüberlegte Einlassungen nachteilig auswirken könnten. Unter keinen Umständen sollte eine Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht getätigt werden.Hauptverfahren/ HauptverhandlungDie Hauptverhandlung dient der endgültigen Wahrheitsfindung durch das Gericht.Achtung ! Mit Zustellung der Anklageschrift sollten Sie sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden. Eröffnungsbeschluss und Anklageschrift müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Hier bedarf es einer sorgfältigen Überprüfung auf Verfahrensfehler durch einen versierten Rechtsanwalt.Der Ablauf der Hauptverhandlung ist in den §§ 231 ff. StPO festgelegt:Aufruf der SacheAnwesenheitsfeststellungBelehrung der ZeugenVernehmung des Angeklagten zur PersonVerlesung der Anklageschrift durch die StaatsanwaltschaftBelehrung des Angeklagten über SchweigerechtVernehmung des Angeklagten zur SacheBeweisaufnahmePlädoyers der Staatsanwaltschaft und der VerteidigungBeratungUrteilsverkündungHinweis ! Das Plädoyer stellt für Ihren Rechtsanwalt eine besondere Möglichkeit dar, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Insbesondere wird Ihr Verteidiger das Ergebnis der Beweisaufnahme -im Rahmen des rechtlich zulässigen- zu Ihren Gunsten würdigen und strafmildernde Umstände darlegen.Achtung ! Von einem Fernbleiben der Hauptverhandlung ist unbedingt abzuraten, da dies (zumindest unterschwellig) zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden könnte. Zudem wird eine solche Vorgehensweise Ihnen eine Hauptverhandlung nicht ersparen, da das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl oder einen polizeilichen Vorführungsbefehl für einen erneuten Termin erlassen wird.