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Strafverteidiger

Dimitrios KotiosRechtsanwalt

Rechtsanwalt Dimitrios Kotios

Rechtsanwalt Dimitrios KotiosArndtstraße 1930167 HannoverTel.: +49 (0)511 - 76 39 94 - 0Fax: +49 (0)511 - 76 39 94 - 99info@rechtsanwalt-kotios.de

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StrafverteidigerZur Wahrnehmung Ihrer Rechte in einem Strafverfahren ist die Konsultierung eines Rechtsanwaltes unbedingt zu empfehlen.Als Organ der Rechtspflege ist auch der Verteidiger zur Wahrheitspfindung vepflichtet. Eine Verpflichtung den Beschuldigten belastende Umstände zu offenbaren besteht jedoch nicht.Aufgabe des Strafverteidigers ist es Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes auf Verfahrensfehler zu überprüfen und insbesondere darauf zu achten, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben.Hinweis ! Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.Ihrem Verteidiger stehen besondere Rechte zu, durch deren Ausübung maßgeblich - zu Ihren Gunsten - auf das Verfahren eingewirkt werden kann:- Der Verteidiger hat grundsätzlich das Recht mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten schriftlich und mündlich zu verkehren. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Untersuchungshaft als auch für die Strafhaft- Ihr Verteidiger hat ein Recht auf Akteneinsicht. Die Akteneinsicht ist zu einer sachgerechten Verteidigung unabdingbar, da nur so feststellbar ist, welcher Lebenssachverhalt dem Betroffenen zum Vorwurf gemacht wird und welche Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vorliegen.- Ihrem Rechtsanwalt steht grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht bei Ermittlungstätigkeiten und in der Hauptverhandlung zu.In bestimmten Fällen ist die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes zwingend gesetzlich Vorgeschrieben, sog. Pflichtverteidigung.Achtung ! Erhält die Anklageschrift einen schriftlichen Vermerk des Gerichtes, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll, sollten Sie möglichst umgehend einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Andernfalls wird das Gericht Ihnen willkührlich einen Pflichtverteidiger beiordnen.